Langer Aufenthalt
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (für länger als 3 Monate) darf nur einem ausländischen Staatsbürger, der keine unerlaubte Person oder unerwünschte Person ist oder eine solche wird, ausgestellt werden. Falls die befristete Aufenthaltsgenehmigung ausserhalb der Republik Südafrika ausgestellt wurde, wird diese nur nach Einreise in die Republik in Kraft treten und wirksam werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge für langfristige Visa/Genehmigungen in Absprache mit dem Innenministerium in Pretoria bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit kann ca. 4 - 8 Wochen dauern.
Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden Themen:
- Retired visa
- Critical skills visa
(list of critical skills) - Requirements exchange programmes, Section 22B
- General work visa conditions
- General work visa health profession
- Intra-company transfer conditions
- Own business visa
- Relatives visa conditions
- Study visa information
- Visitors visa for a period longer than 3 months
- Visitors visa to work iro SA spouse/PR-holder ito section 11(6)
- Corporate visa
Für Banküberweisungen verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung:
BANK AUSTRIA CREDITANSTALT (12000)
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Sandgasse 33, 1190 Wien
Tel: +43 1 320 6493 - 19/20
Fax: +43 1 320 0814
Öffnungszeiten Konsularabteilung:
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Telefonische Auskünfte:
Montag - Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Email: vienna.consular@dirco.gov.za
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Wichtiger Hinweis
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Email address: vienna.consular(at)dirco.gov.za
Tel : +43 1 320 6493 19 oder 20