Langer Aufenthalt
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (für länger als 3 Monate) darf nur einem ausländischen Staatsbürger, der keine unerlaubte Person oder unerwünschte Person ist oder eine solche wird, ausgestellt werden. Falls die befristete Aufenthaltsgenehmigung ausserhalb der Republik Südafrika ausgestellt wurde, wird diese nur nach Einreise in die Republik in Kraft treten und wirksam werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Anträge für langfristige Visa/Genehmigungen in Absprache mit dem Innenministerium in Pretoria bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit kann ca. 4 - 8 Wochen dauern.
Für mehr Informationen zu den Bestimmungen bitte kontaktieren Sie vienna.consular(at)dirco.gov.za
Für Banküberweisungen verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung:
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